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LG München I, 14.11.2007 - 21 O 21512/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 14.11.2007 - 21 O 21512/06
- OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 321 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07
Wettbewerbsrecht: Unlauterkeit einer Markenanmeldung und -eintragung durch einen …
Die Beklagten beantragen in der Berufungsinstanz, unter Abänderung des Urteils des LG München vom 14.11.2007, Az. 21 O 21512/06, die Klage abzuweisen.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I, Az. 21 O 21512/06, vom 14.11.2007 wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Klägerin werden die Beklagten unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts München I, Az. 21 O 21512/06, vom 14.11.2007 weitergehend wie folgt verurteilt: .
a) Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, der Klägerin Auskunft über den Umfang der unter der Nutzung des Zeichens gemäß Ziffer I. des Tenors des Urteils des LG München I, Az. 21 O 21512/06, vom 14.11.2007 betriebenen Werbung und der damit erzielten Umsätze zu erteilen.
b) Es wird festgestellt, dass die Beklagten der Klägerin gesamtschuldnerisch zum Ersatz des aus Handlungen nach Ziffer I. des Tenors des Urteils des LG München I, Az. 21 O 21512/06, vom 14.11.2007 entstandenen Schadens verpflichtet sind.
- OLG Hamm, 18.03.2014 - 4 U 149/13
Anspruch auf Löschung einer Agentenmarkte
Das wettbewerblich Verwerfliche kann auch darin gesehen werden, dass ein Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH, GRUR 2005, 581 [The Colour of Elégance], mit zahlr. w. Nachw.; LG München I, Urteil vom 14.11.2007 - 21 O 21512/06 - [WANGZHIHE] ).